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bio scan & restore e.U.
Gerhard Gschließer
A-9585 Gödersdorf
Hauptstraße 50/1
Tel.: +43 4274 20227
mail: info@bio-scan-restore.at
Mitglied der Wirtschaftskammer Kärnten,
Sparte Humanenergetik
UID Nr.: ATU61811356
FN 487933Z
1. Haftungsbeschränkung
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3. Urheber- und Leistungsschutzrechte
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Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen
§ 1) Allgemeines:
1. Für alle Lieferungen und Leistungen gelten ausnahmslos die nachstehenden Bedingungen der Fa. bio scan & restore e.U., sofern nicht anders vereinbart wurde. Abweichende Vereinbarungen zu einzelnen Punkten der vorliegenden Bedingungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit der vorangehenden, ausdrücklichen und schriftlichen Bestätigung der Vertragsparteien. Stillschweigen gegenüber abweichenden Geschäfts- oder Einkaufsbedingungen gilt nicht als Zustimmung.
2. Durch Abgabe einer Bestellung, Inanspruchnahme eines Termines oder einer Dienstleistung - in welcher Form auch immer - anerkennt der Käufer ausdrücklich die Gültigkeit dieser AGBs. Eigene AGBs des Käufers gelten nicht, auch wenn die Fa. bio scan & restore e.U. diesen nicht ausdrücklich widersprochen hat. Erfüllungshandlungen der Fa. bio scan & restore e.U. stellen keine Genehmigung der AGBs des Käufers dar.
3. Diese AGBs enthalten daher allgemeine Vertragsbestimmungen für Verträge über die Lieferung (Verkauf und Vermittlung) und über den Verkauf und die Vermittlung von Produkten und Dienstleistungen.
§ 2) Angebot und Vertragsabschluss:
1. Sämtliche Angebote der Fa. bio scan & restore e.U. verstehen sich freibleibend und gelten nur bei ungeteilter Bestellung. Die Fa. bio scan & restore e.U. ist nicht verpflichtet Bestellungen des Käufers anzunehmen.
2. Bestellungen erfolgen schriftlich per Telefax, per email oder mündlich (auch per Telefon) an die von der Fa. bio scan & restore e.U. zuletzt bekannt gegebenen Adressdaten. Verträge kommen unabhängig von nachfolgenden schriftlichen Auftragsbestätigungen der Fa. bio scan & restore e.U., oder entsprechenden Lieferungen/Dienstleistungen/Verkäufen/Vermittlungen zustande.
3. Der Käufer ist für die Dauer von zwei Wochen an seine Bestellung gebunden.
4. Der Käufer ist mit dem Erhalt von elektronischen Rechnungen bzw. mit dem Erhalt von Rechnungen, die auf elektronischem Wege übermittelt wurden, einverstanden.
§ 3) Preise:
1. Alle angeführten Preise sind Euro-Preise inklusive 20% USt., ohne eventuelle Kosten für Lieferung. Die Auftragsannahme durch die Fa. bio scan & restore e.U. erfolgt auf Basis der zur Zeit der Bestellung aktuellen und gültigen Preise.
2. In den Preisen sind zusätzliche Verpackungskosten oder etwaige Zusatzkosten für Transportversicherungen nicht enthalten.
§ 4) Lieferung und Gefahrenübergang:
1. Der Vertrag zwischen der Fa. bio scan & restore e.U. und dem Käufer unterliegt den Incoterms 2010, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, oder diese allgemeinen Geschäftsbedingungen etwas anderes vorsehen. Lieferort und Ort des Gefahrenübergangs richten sich daher nach Bestellung bzw. Vereinbarung zwischen Käufer und der Fa. bio scan & restore e.U. Fehlt eine ausdrückliche Vereinbarung über Lieferort und Ort des Gefahrenübergangs erfolgt die Lieferung fco (frei Werk) Käufer.
2. Lieferfristen und -termine der Fa. bio scan & restore e.U. ergeben sich aus der Auftragsbestätigung oder aus einer gesonderten Mitteilung der Fa. bio scan & restore e.U. Diese Lieferfristen und -termine sind annähernd; Lieferfristen gelten stets ab Auftragsbestätigung der Fa. bio scan & restore e.U.
Liefertermine verstehen sich – je nach Vereinbarung grundsätzlich exw (ab Werk). Die Fa. bio scan & restore e.U. ist berechtigt, Lieferfristen und –termine aus den Gründen des § 4 (3.) und (4.) sowie bei Bestehen sonstiger Hindernisse, die nicht durch zumindest grob fahrlässiges Verhalten der Fa. bio scan & restore e.U. herbeigeführt wurden, angemessen zu verlängern bzw. zu verschieben. Die Fa. bio scan & restore e.U. teilt dem Käufer eine derartige Verzögerung der Lieferung zumindest 24 Stunden vor dem ursprünglichen Liefertermin mit. Dem Käufer stehen aus solchen Verzögerungen keine Ansprüche zu.
3. Für Verzug oder Unmöglichkeit der Lieferung infolge höherer Gewalt (z.B. Streik, Feuer, Krieg, Transportstörungen, Diebstahl, technische Probleme in Produktionsanlagen, Rohstoffknappheit etc.) - auch wenn diese bei Vorlieferanten oder Subunternehmen eintreten - oder aus Gründen, die nicht in der Sphäre der Fa. bio scan & restore e.U. liegen, etwa wegen nicht rechtzeitigen Abschlusses notwendiger Vorarbeiten durch den Käufer, haftet die Fa. bio scan & restore e.U. nicht.
4. Sollte als Folge höherer Gewalt oder aus Gründen, die nicht in der Sphäre der Fa. bio scan & restore e.U. liegen, die Leistung verhindert werden, so ist die Fa. bio scan & restore e.U. berechtigt, die noch offenen Lieferzusagen zu stornieren. Dies gilt auch, wenn die Lieferverhinderung auf Verzug oder Nichtleistung eines Vorlieferanten zurückgeht.
5. Unmöglichkeit der Leistung insbesondere aus Gründen des § 4(3.) und 4.) berechtigt den Käufer, vom Vertrag zurückzutreten. Ebenso ist der Käufer bei Verzug der Fa. bio scan & restore e.U. berechtigt, unter Setzung einer zumindest vierwöchigen Nachfrist, vom Vertrag zurückzutreten. Handelt es sich um eine teilbare Leistung, ist der Käufer allerdings immer nur zu einem entsprechenden Teilrücktritt berechtigt.
6. Ab Übergabe am Lieferort trägt der Käufer die Gefahr des Untergangs bzw. der Verschlechterung des Kaufgegenstands. Wurden dem Käufer - bei Lieferung EXW (ab Werk) – Waren als abholbereit gemeldet, so lagern die Waren nach dem Ablauf von drei Werktagen auf Rechnung und Gefahr des Käufers.
§ 5) Zahlung:
1. Sofern keine abweichenden Zahlungsbedingungen schriftlich vereinbart wurden, hat die Zahlung prompt bar ab Rechnungsdatum zu erfolgen. Dies gilt sowohl für die Erbringung von Dienstleistungen, als auch für den Verkauf von Produkten. Dasselbe gilt für Teilrechnungen.
2. Im Falle von offenen Rechnungen mit angeführtem Zahlungsziel werden für einen Zahlungsverzug für die Zeit vom Fälligkeitstag bis zum Zahlungseingang gesetzliche Verzugszinsen gem. § 456 UGB verrechnet. Bei Zahlungsverzug werden für jede Mahnung Mahnspesen in Höhe von 1 % des Rechnungsbetrages, maximal jedoch EUR 7,00 verrechnet. Nach erfolgloser zweiter Mahnung wird auf Kosten des Käufers ein Inkassoinstitut mit der Hereinbringung der Forderung beauftragt. Die Fa. bio scan & restore e.U. hat gegenüber dem Käufer Anspruch auf angemessenen Ersatz aller durch den Zahlungsverzug des Käufers bedingten, notwendigen und zweckmäßigen Betreibungskosten. Mit dem Zahlungsverzug ist der Verlust aller etwaig gewährten Vorteile wie Rabatte, Umsatz- oder Frachtvergütungen oder ähnliches verbunden. Des Weiteren werden alle anderen bis dahin noch nicht fälligen Forderungen fällig. Bei Säumigkeit, Zahlungseinstellung oder Insolvenz sind gewährte Nachlässe (Rabatte etc.) hinfällig und der allenfalls nachverrechnete Betrag sofort fällig.
3. Sämtliche Zahlungen des Käufers werden zuerst auf noch offene Zinsen und Spesen und erst dann auf die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren verrechnet. Zudem ist die Fa. bio scan & restore e.U. berechtigt Zahlungen des Käufers zuerst auf dessen ältere Schulden anzurechnen.
4. Die Berufung auf Mängel entbindet den Käufer nicht von seiner Pflicht zur Einhaltung der Zahlungsbedingungen. Durch die Verhandlung über Mängelrügen anerkennt die Fa. bio scan & restore e.U. nicht die Pflicht zur Mängelbehebung.
5. Der Käufer ist zur Zurückbehaltung nur berechtigt, wenn seine Ansprüche rechtskräftig festgestellt wurden oder unstreitig sind.
6. Die Aufrechnung mit Gegenforderungen des Käufers gegen Forderungen der Fa. bio scan & restore e.U. aus diesem Vertragsverhältnis ist ausgeschlossen.
7. Tritt beim Käufer eine Verschlechterung seiner Vermögensverhältnisse ein bzw. wird der Fa. bio scan & restore e.U. erst nach Vertragsabschluss bekannt, dass bereits bei Vertragsabschluss beim Käufer derart schlechte Vermögensverhältnisse vorlagen, dass die Erfüllung der Vertragspflichten des Käufers gefährdet war, so kann die Fa. bio scan & restore e.U. ihre Leistung bis zur Bewirkung oder Sicherstellung der Gegenleistung verweigern. Der Nachweis derartiger Vermögensumstände beim Käufer gilt durch die Auskunft einer angesehenen Auskunftei oder Bank als erbracht.
8. Bei Nichterfüllung von Zahlungsvereinbarungen kann die Fa. bio scan & restore e.U. unter Setzung oder Gewährung einer Nachfrist von 7 Tagen vom Vertrag zurücktreten. Bei Zahlungsunfähigkeit des Käufers kann die Fa. bio scan & restore e.U. ohne Setzung einer Nachfrist vom Vertrag zurücktreten.
§ 6) Eigentumsvorbehalt:
1. Alle Kaufgegenstände bleiben bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises samt Nebengebühren im Eigentum der Fa. bio scan & restore e.U.
2. Zur Sicherung der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren sind diese getrennt zu lagern und auf Kosten des Käufers gegen Feuer und Diebstahl zu versichern.
3. Die Weiterveräußerung der Vorbehaltsware ist nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung der Fa. bio scan & restore e.U. gestattet.
4. Wird die Vorbehaltsware vom Käufer be- oder verarbeitet, so erstreckt sich der Eigentumsvorbehalt auch auf die daraus entstandene neue Sache. Bei Be- bzw. Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung der Ware erwirbt die Fa. bio scan & restore e.U. Miteigentum an den daraus entstehenden neuen Sachen. Der Käufer gilt in diesem Fall als Verwahrer. Mit eventueller Weiterverarbeitung oder Konsumation der Kaufgegenstände gilt der Kaufgegenstand als angenommen und akzeptiert; die erworbenen Produkte sind somit genauso zwingend zahlungspflichtig, wie die erbrachten Dienstleistungen.
5. Der Käufer ist nicht berechtigt, die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware Dritten zu verpfänden oder ins Sicherungseigentum zu übergeben oder über diese Waren in anderer Weise zu Gunsten Dritter zu verfügen. Der Käufer verpflichtet sich, die Fa. bio scan & restore e.U. auf schnellstem Weg von einer zwangsweisen Pfändung oder sonstigen Zugriffen dritter Personen auf die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren zu verständigen. Der Käufer hat bei Pfändung oder sonstiger Inanspruchnahme durch Dritte auf das Eigentum der Fa. bio scan & restore e.U. an der Ware hinzuweisen.
§ 7) Gewährleistung:
1. Die gelieferte Ware ist ohne Verzug zu prüfen. Es gilt die unverzügliche Untersuchungs- und Rügepflicht gem. § 377 f UGB. Kommt der Käufer dieser unverzüglichen Untersuchungs- und Rügepflicht nicht spätestens binnen 2 Werktagen nach Lieferung nach, gilt bei einem Mangel, der bei Untersuchung der Ware erkennbar gewesen wäre, die Ware als genehmigt und die Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen ist ausgeschlossen.
2. Ist bei besonders verpackten Waren die Untersuchung der Ware selbst nicht möglich, so ist die Verpackung zu untersuchen und, wenn diese eine äußerliche Beschädigung aufweist, die auf eine Beschädigung der verpackten Ware schließen lässt, ist der Fa. bio scan & restore e.U. – bei sonstigen Ausschluss von Gewährleistungsansprüchen – unverzüglich, spätestens jedoch binnen 2 Werktagen nach Lieferung, Anzeige zu machen.
3. Ausgeschlossen von der Gewährleistung sind Mängel durch den Verarbeiter, die auf unsachgemäße Entladung, Behandlung, Lagerung oder Überbeanspruchung der Ware, auch durch chemische oder physikalische Einflüsse, und daraus resultierenden Witterungs- und Natureinflüssen zurückzuführen sind.
4. Retoursendungen von Waren bedürfen der ausdrücklichen und schriftlichen Zustimmung der Fa. bio scan & restore e.U. und gehen zu Lasten, auf Kosten und Gefahr des Käufers.
5. Bei unberechtigten Mängelrügen, die umfangreiche Nachprüfungen verursachen, können die Kosten der Prüfung dem Käufer in Rechnung gestellt werden.
6. Eine Be- oder Verarbeitung der Ware führt zum Ausschluss der Gewährleistung.
7. Die Stellung von Gewährleistungsansprüchen entbindet den Käufer nicht von seiner Zahlungsverpflichtung.
§ 8) Haftung:
1. Die Fa. bio scan & restore e.U. haftet für einen dem Käufer entstandenen Schaden nur insoweit, als ihr oder einem ihrer Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobes Verschulden zur Last fällt. Der Nachweis des groben Verschuldens obliegt dem Käufer.
2. Die Haftung für entgangenen Gewinn, Folgeschäden oder für Schäden aufgrund von Ansprüchen Dritter wird ausgeschlossen.
3. Für Schäden infolge unsachgemäßer Behandlung und nicht bestimmungsgemäßer Verwendung der gelieferten Waren übernimmt die Fa. bio scan & restore e.U. keinerlei Haftung. Ebenso wenig wird für Arbeiten von Dritten, die nachträglich an der gelieferten Ware durchgeführt werden, gehaftet.
4. Für die Verletzung einer Warnpflicht durch die Fa. bio scan & restore e.U. oder ihrer Erfüllungsgehilfen haftet die Fa. bio scan & restore e.U. nur insoweit, als ihr zumindest grobe Fahrlässigkeit zu Last fällt.
§ 9) Geltendes Recht, Erfüllungsort, Gerichtsstand:
1. Auf dieses Vertragsverhältnis kommt österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen zur Anwendung. Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (UN-Kaufrecht) kommt auf dieses Vertragsverhältnis nicht zur Anwendung.
2. Erfüllungsort für Zahlung des Kaufpreises sowie für sonstige Leistungen des Käufers ist stets der Ort des Firmensitzes der Fa. bio scan & restore e.U. Für alle aus diesem Vertrag entstehenden Streitigkeiten wird das für den Sitz der Fa. bio scan & restore e.U. sachlich zuständige Gericht vereinbart.
3. Vertragssprache ist Deutsch.
§ 10) Sonstige Bestimmungen:
1. Die Ungültigkeit einzelner Bestimmungen dieser AGBs berührt die Gültigkeit der weiteren Bestimmungen nicht. Die ungültige Bestimmung wird durch die gesetzliche Regelung ersetzt. Dies gilt auch für Regelungslücken im Vertrag.
2. Die Fa. bio scan & restore e.U. ist berechtigt, offenkundige Irrtümer, wie etwa Schreib- und Rechenfehler in Angeboten, Kostenvoranschlägen, Auftragsbestätigungen, Lieferscheinen und Rechnungen jederzeit zu korrigieren.
3. Schriftliche Erklärungen der Fa. bio scan & restore e.U. (auch per Telefax oder e-mail) gelten als zugegangen, wenn sie an die zuletzt vom Käufer bekannt gegebene Adresse gesandt werden.
4. Zwischen den Vertragsparteien gelten nur schriftliche Vereinbarungen. Die Abänderung der AGBs bedarf ebenso der Schriftform. Dies gilt auch für ein Abgehen von dem Schriftformgebot. Der Käufer nimmt zur Kenntnis, dass von der Fa. bio scan & restore e.U. eingesetzte Mitarbeiter oder Dritte nicht berechtigt sind, von der vertraglichen Vereinbarung abweichende Zusagen zu machen, außer es wäre ausdrücklich anders vereinbart.
Stand: März 2018
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